Die Schutzwürdigkeit des Embryo

zygoteWie so oft, wenn wir miteinander streiten, stehen sich konträre Meinungen gegenüber. Wenn es den Beteiligten möglich ist, sich auf Augenhöhe zu begegnen, sollten die besseren Argumente die Debatte entscheiden. Die Frage ob ein Embryo Schutzwürdigkeit genießen sollten,  wurde allerdings nicht über die Argumente entschieden, sondern über die dahinter stehenden Interessen und Machtverhältnisse. Dieser Text soll die Argumente für ein Pro und Contra in Erinnerung rufen.

Einleitung

Im Mittelpunkt der Diskussion um die Forschung an embryonalen Stammzellen steht die Frage, ob und in welchem Ausmaß mögliche moralische Schutzansprüche des Embryos verletzt werden. Die Antworten unterscheiden sich in Abhängigkeit von dem jeweils zugrunde gelegten ethischen Schutzkonzept. Es lassen sich zwei Varianten unterscheiden: Die Vertreter der absoluten Schutzwürdigkeit übertragen die Schutzwürdigkeit des geborenen Menschen auf den menschlichen Embryo bzw. auf jede menschliche Zelle, sofern sie die Fähigkeit besitzt, sich zu einem vollständigen menschlichen Organismus zu entwickeln (totipotente Stammzellen). Die zweite Variante spricht dem Embryo bzw. der totipotenten Stammzelle eine abgestufte Schutzwürdigkeit zu. Diese bemisst sich nach den Eigenschaften, die in den jeweiligen Entwicklungsstufen aktuell ausgebildet sind.

Begriffsklärung

Mit dem Begriff der Stammzelle wird jede noch nicht ausdifferenzierte Zelle eines Embryos, Fetus oder geborenen Menschen bezeichnet, die Teilungs- und Entwicklungsfähigkeit besitzt. Es gibt adulte Stammzellen und embryonale Stammzellen, letztere werden je nach Entwicklungsstadium des Embryos totipotent bzw. pluripotent genannt. Embryonale Stammzellen vom 4-Zellen-Stadium bis spätestens zum 8-Zellen-stadium werden totipotent genannt, weil sich aus jeder einzelnen Zelle dieses Embryos ein eigenständiges Lebewesen entwickeln kann. Aus den pluripotenten Stammzellen in der darauffolgenden Embryonalentwicklung entstehen die verschiedenen Gewebetypen des Körpers. Die in Feten und im erwachsenen Menschen anzutreffenden adulten Stammzellen z.B. des Knochenmarks, des Verdauungstraktes, der Haut oder des Zentralnervensystems sind in ihrer Differenzierungspotenz erheblich eingeschränkt, da sie bereits die Determination für einen ganz bestimmten Zelltypus erreicht haben. Sie erfüllen wesentliche Funktionen bei der ständigen Regeneration von Gewebe und Organen.

Die Möglichkeit, pluripotente menschliche Stammzellen in Kultur zu halten, eröffnet eine völlig neue Dimension medizinischer Forschung. Erstmals ist es beim Menschen möglich, die weitgehend unverstandenen, komplexen Prozesse der Gewebedifferenzierung und Organbildung in vitro zu studieren. Ziel der Forschung mit embryonalen Stammzellen ist die Entwicklung von Zelltransplantationstherapien für Erkrankungen, für die derzeit noch keine Therapieverfahren zur Verfügung stehen, wie die Alzheimersche Krankheit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes oder Krankheiten des Nervensystems, z.B. der Parkinsonschen Krankheit.

Möglichkeiten der Stammzellgewinnung

  • Bei der künstlichen Befruchtung werden immer mehr Blastozysten entwickelt als eingepflanzt. Aus den überzähligen Blastozysten können dann pluripotente Zellen entnommen werden, was allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zerstörung derselben zur Folge hat.
  • Stammzellen können auch aus fünf- bis neunwöchigen abgetriebenen bzw. abgegangenen Föten gewonnen werden. Diese sogenannten fetalen Stammzellen sind Vorläufer der Ei- bzw. Samenzellen. Sie werden daher als primordiale Keimzellen bezeichnet, die im Labor zu embryonalen Keimzellen weiterentwickelt werden. Sie sind pluripotent und unterscheiden sich nicht von den embryonalen Stammzellen, die aus einer Blastozyste gewonnen werden.
  • Die dritte Möglichkeit, embryonale Stammzellen zu gewinnen, ist das therapeutische Klonen. Es soll dabei helfen, für Patienten Ersatzgewebe wie Herzmuskelzellen oder Nervenzellen aus körpereigenem Material herzustellen. Dafür wird eine gespendete Eizelle entkernt und mit dem genetischen Material (dem Kern) einer Körperzelle des Patienten, z.B. einer Hautzelle, angefüllt. Der Zellkern der Körperzelle wird durch Übertragung in eine Eizelle reprogrammiert, das heißt in eine Art Urzustand versetzt. Hierbei entsteht eine neue totipotente Zelle, die sich analog einer befruchteten Eizelle zur Blastozyste entwickeln kann. Aus der inneren Zellmasse der Blastozyste können die pluripotenten Stammzellen entnommen werden. Diese Methode wurde auch beim Klonschaf Dolly angewandt. Der Vorteil davon ist, dass die gewonnenen Stammzellen die genetische Information der Körperzellen des Patienten enthalten. Somit sind Abstoßungsreaktionen des Organismus bei einer therapeutischen Nutzung dieser Stammzellen nicht zu erwarten.

Die Gewinnung von pluripotenten Stammzellen über primordiale Keimzellen vermeidet die ethisch und rechtlich nicht zulässige Verwendung von totipotenten Zellen. Allerdings ist die Gewinnung von funktionstüchtigen primordialen Keimzellen aus Abortgewebe technisch problematischer als die Isolation von Stammzellen aus einer Blastozyste. Für die Gewinnung individualspezifischer Stammzellen bietet das therapeutische Klonen Vorteile, jedoch ist dies die technisch anspruchsvollste Variante. Die momentan für die Forscher attraktivste Methode, embryonale Stammzellen zu gewinnen, ist die Isolation von Stammzellen aus bei der künstlichen Befruchtung übriggebliebenen Embryonen. Es ist allerdings aufgrund des Embryonenschutzgesetz (ESchG) in Deutschland verboten, Embryonen zu einem anderen Zweck als dem, eine Schwangerschaft herbeizuführen, herzustellen oder zu verwenden. Das ESchG geht davon aus, dass das menschliche Lebewesen von Beginn an unter dem Schutz der menschlichen Würde steht. Würde kommt nach dem Philosophen Immanuel Kant demjenigen Gut zu, das sich der Abwägung gegen andere Güter entzieht, weil es keinen bedingten, gegen andere Güter verrechenbaren, sondern einen inneren, unbedingten Wert hat.

Argumente für und gegen die jeweiligen Schutzkonzepte

Die Vertreter der absoluten Schutzwürdigkeit des Embryo plädieren für ein nicht abgestuftes Schutzkonzept und somit für ein generelles Verbot der Forschungen an totipotenten und pluripotenten Stammzellen. Sie sprechen dem menschlichem Embryo von Beginn an, also ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei und Samenzelle die volle Schutzwürdigkeit zu. Sie argumentieren, dass dem frühen Embryo die moralische Qualität einer Person (nach Kant das Vermögen, sich seiner als identisches Ich in verschiedenen Zuständen bewußt zu sein und verantwortliches sittliches Subjekt zu sein) zugesprochen werden muss. Damit verbunden ist, dass dem Embryo Menschenwürde zuteil wird. Personen dürfen aber, aufgrund ihrer Menschenwürde nicht ver­worfen, für Experimente verbraucht oder so behandelt werden, dass sie den Status der Person verlieren. Somit ist es ethisch nicht zulässig, einen menschlichen Embryo zu verwerfen, ihn zu instrumentalisieren, im Experiment zu verbrauchen oder so zu behandeln, dass er sich in ein spezifisches Organ entwickelt.

Weshalb dem Embryo von Beginn an Menschenwürde zugesprochen werden muss, begründen die Befürworter eines nicht abgestuften Schutzkonzepts mit dem Potentialitäts-, dem Identitäts- und dem Kontinuitätsargument. Letzteres besagt, dass sich die Entwicklung des menschlichen Lebens als ein organisches Kontinuum darstellt, in dem es keine bedeutsamen Sprünge gibt. Da nun alle Veränderungen Phasen der Entwicklung ein und des selben Lebewesens darstellen, erscheinen alle Annahmen, zu welchem Zeitpunkt die Schutzwürdigkeit des Embryos beginnen sollte, beliebig. Wir sagen nicht nur: “Ich bin dann und dann geboren,” sondern verstehen uns als Kind bestimmter Eltern und führen somit unsere Identität auf den Zeitpunkt zurück, an welchem wir gezeugt wurden. Die Überlebenssorge aber, die jeden Menschen betrifft und Merkmal seiner natürlichen Art ist, umfasst auch die Sorge, nicht zu einem früheren Zeitpunkt getötet worden zu sein. Wenn es aber in meinem persönlichen Interesse liegt, nicht abgetrieben worden zu sein, dann ist es geboten, mein Interesse auf das Interesse aller später geborenen Personen zu verallgemeinern.

Das Identitätsargument meint, das menschliches Leben von Anfang an individuell, einzigartig und durch eine unverwechselbare Identität gekennzeichnet ist. Mit der Vereinigung von Samen- und Eizelle ist die genetische Identität des neu entstandenen menschlichen Lebens festgelegt. Spätere Entwicklungsschritte in der Embyronalentwicklung führen diesbezüglich zu keiner Änderung mehr.

Das Potentialitätsargument besagt, dass das Potential zur Entwicklung einer Fähigkeit ausreicht, um den gleichen moralischen Status zu genießen, wie jener, der diese Fähigkeiten ausgebildet hat. Der Embryo ist nicht ein Etwas, welches nur die Möglichkeit besitzt, ein Lebewesen zu werden, sondern ein Jemand und somit ein bereits existierendes Lebewesen, das sich selbst zu bestimmten Vollzügen zu entwickeln vermag. Der Mensch entwickelt sich als Mensch und nicht zum Menschen. Er trägt vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei und Samenzelle alle Anlagen in sich, die es ihm ermöglichen, sich auf eine Art und Weise zu entwickeln, wie es für die Individuen der natürlichen Art Mensch charakteristisch ist. Wird das Personsein nur dem zuerkannt, der die einer Person eigenen Eigenschaften aktuell besitzt, dann sind Schlafende, vorübergehend Bewußtlose oder noch nicht zum Gebrauch der Vernunft Erwachte keine Personen. Wird aber Schlafenden der Status der Person zugesprochen, dann ist nicht einzusehen, weshalb ungeborenen Menschen der Personenstatus und damit auch die Menschenwürde abgesprochen werden soll.

Ein weiteres für den Schutz des frühen Embryos verwandtes Argument, das sogenannte Dammbruchargument, lautet: Wer menschliche Embryonen ver­braucht, wird über kurz oder lang bewirken, dass die Gesellschaft die Ehrfurcht vor dem Leben geborener Menschen verliert, die ethischen Vorbehalte aufweichen und schließlich vieles denkbar ist, was heute allgemein abgelehnt wird, z.B. das Klonen eines Menschen.

Zudem sind mit dieser Forschung auch nicht abzuschätzende Gefahren verbunden. So ist durch Tierexperimente von Mäusen bekannt, dass sich aus Stammzellen Tumore entwickeln können. Ebenso ungeklärt ist die Abstoßungsreaktion von eingepflanzten aus embryonalen Stammzellen entwickelten Organen, sowie die Alterung und Schädigung der Zellen durch die Handhabung im Labor.

Die Verwendung von adulten Stammzellen umgeht das Problem der Abstoßung von neuen Organen, da diese Zellen vom Patienten selbst stammen. Dieses Vorgehen ist auch ethisch vollkommen unbedenklich, da eben keine embryonalen Stammzellen verbraucht werden. Diese Zellen besitzen zudem ein hohes wissenschaftliches Potential, denn sie können bereits jetzt schon mit Hilfe von Wachstumsfaktoren im Labor dazu angeregt werden, sich in einen spezialisierten Zelltyp zu entwickeln.

Der Forderung, dass die Ethik sich wandeln müsse, widersprechen die Befürworter der absoluten Schutzwürdigkeit in der Weise, dass der geschichtliche Wandel der Moral sich zu einer entschiedeneren Achtung der Menschenwürde hin vollzog, die es, auch wenn es um hochrangige Ziele wie des Heilens geht, zu wahren gilt. Menschenwürde ist immer in Grenzsituationen gefragt – beim Entstehen und Beenden von Leben, bei Krankheit und Behinderung. Die Menschenwürde eines gesunden Menschen ist in der Regel nicht zu schützen. Aber da, wo die Menschenwürde in Gefahr ist, tritt auch ihr Ernstfall ein.

Die Befürworter einer abgestuften Schutzwürdigkeit des Embryo sind für eine Änderung des EschG, damit die Forschung an embryonalen Stammzellen, wie sie schon in einigen Ländern durchgeführt wird, durchgesetzt werden kann. Sie argumentieren, dass die Schutzwürdigkeit des Embryos immer auch in Relation zu seinem Nutzen für die Gesellschaft bzw. des Kranken zu beurteilen ist, denn es besteht nun die Aussicht neue Therapien, für bislang unheilbare schwere Erkrankungen, zu finden und damit die Möglichkeit vielen Menschen in Zukunft helfen zu können.

Auch heute schon findet eine Abwägung der Interessen statt, denn unter bestimmten Bedingungen ist Abtreibung und die Verwendung von einnistungshemmenden Mitteln zur Geburtenkontrolle aufgrund der Interessen der Mutter möglich und sinnvoll. Neben der Forderung der Forschungsfreiheit, die das Grundgesetz gewährleistet, werden auch wirtschaftliche Argumente für die Notwendigkeit einer Forschung mit embryonalen Stammzellen, wie die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich, angeführt.

Dem Kontinuitätsargument, das die Befürworter einer absoluten Schutzwürdigkeit ins Felde führen, wird folgendermaßen begegnet: Es lassen sich sehr wohl Zäsuren in der menschlichen Embryonalentwicklung finden, welche eine kontinuierliche Entwicklung in Frage stellen. Diese Zäsuren sind biologisch aber auch kulturell begründet.

Die Schutzwürdigkeit des Embryos beginnt mit der Einnistung in die Gebärmutter (Nidation), denn erst nach der Nidation und somit nur in engster Verbindung zur Mutter kann sich ein Embryo zu einem vollständigen Menschen entwickeln. Vor der Nidation produziert die Natur Embryonen im Überschuss und nur jeder Dritte wird wirklich eingepflanzt. Die eigentliche “biologische Entscheidung” zur Menschwerdung fällt daher mit der Einnistung des Keimes im Uterus, nicht schon mit der Befruchtung.

Darüber hinaus gibt es kulturabhängige Zäsuren, die zeigen, dass der Begriff Mensch kein Etikett der Natur ist, sondern eine selbstbezügliche Redeweise von Menschen. Menschlichkeit, Menschenwürde und Menschsein ist eine kulturell-sozial begründete Attribution, die sich in der Begriffsbildung sehr wohl biologischer Fakten bedienen kann, sich aber nicht in ihnen erschöpft. Manche Kulturen schreiben dem menschlichen Lebewesen die absolute Schutzwürdigkeit erst mit der Bewußtseinsfähigkeit zu, manche erst ab der Geburt, andere von Beginn der Hirnbildung an, wiederum andere ab der Einnistung des befruchteten Eis in die Gebärmutter. Dass die Nidation eine entscheidende Zäsur im Leben des Embryos darstellt zeigt, dass erst von diesem Stadium an, ab dem auch keine Zwillingsbildung mehr möglich ist, von einer unverwechselbaren Identität des Embryos gesprochen werden kann.

Dem Potentialitätsargument wird folgendermaßen widersprochen: Es gibt einen Unterschied zwischen einem Embryo und dem Menschen, denn das, woraus sich etwas Neues entwickelt, ist nicht identisch mit den Neuen selbst. Aus der Tatsache, dass der Embryo zur Person wird, folgt nicht gerade, dass er bereits im gegenwärtigen Zustand Person ist. Er besitzt zwar die Möglichkeit, ein Mensch zu werden, doch ist ein kleiner Zellhaufen zweifellos noch kein Vernunftwesen. Auch ist er weder bewußtseinsfähig noch leidensfähig, aber mit Hilfe der Stammzellenforschung läßt sich reales Leiden lindern oder gar verhindern. Außerdem bleibt das Problem, dass Ei- und Samenzelle kurz vor der Befruchtung, wenn sie sich im vorbereiten­den Prozess kurz vor dem Eindringen des Spermiums befinden, – philosophisch gesprochen – bereits eine aktive Potentialität zur Bildung einer menschlichen Zy­gote und damit auch zur Bildung einer Person haben. Es wird also von der Po­tentialitätstheorie nicht berücksichtigt, dass schon vor der Befruchtung eine aktive Potentialität gegeben ist. Das Argument, dass mit der Befruchtung eine aktive Potentialität höherer Qualität, eben die Entität “Embryo” entstanden sei, ist eine willkürliche Entscheidung für diesen Zeitpunkt.

Weshalb die alleinige Forschung mit adulten Stammzellen nicht ausreichend ist, wird folgendermaßen begründet: Adulte Stammzellen haben nach dem gegenwärtigen Forschungsstand gegenüber embryonalen Stammzellen ein reduziertes Entwicklungspotential. Ihre Vermehrbarkeit ist limitiert und ihre Lebensdauer somit begrenzt. Das Ziel wird also darin bestehen, adulte Stammzellen wieder in pluripotente embryonale Zellen zurückzuführen und diese zur Therapie einzusetzen. Hierfür müssen jedoch auch die Eigenschaften menschlicher embryonaler Stammzellen eingehend untersucht werden.

Dem Dammbruchargument wird entgegnet, dass selbst die beste Forschung oder Technik missbraucht werden kann. Wenn aber jede Forschung und Technik uner­wünschte Konsequenzen mit sich bringen kann, würde es letzten Endes dazu führen, dass ältere, bewährte Technologie als verboten zu gelten hätte, da jede menschliche Tätigkeit dazu führen kann, dass es auf lange Sicht durch sie zu ungewollten Folgen kommt. Sogar die menschlichen Hände können dazu verwendet werden einen Mord zu begehen, und doch wür­de niemand ihren Gebrauch verbieten wollen. Schließlich gilt es abzuwägen, ob nicht durch eine zu große Vorsicht und das damit verbundene Unterlassen be­stimmter Handlungen für real existierende menschliche Personen ein Schaden entsteht, so dass sich die Vorsicht im Nachhinein als großer Fehler erweist. Der Mensch ist eben gerade dadurch mit Menschenwürde begabt, dass er die Möglichkeit besitzt, als sittliches Subjekt verantwortlich mit den neuen Techniken umzugehen.

 

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